Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

19. Dezember 2008 · 3 comments

Wenn ich das schon lese – vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Selbiges regelt der § 57 der Hess. Bauordung (HBO), und nach diesem Verfahren wird unser Bauantrag bearbeitet, für den wir heute die Eingangsbestätigung bekommen haben.

“Über den Bauantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrages zu entscheiden; die Bauaufsichtsbehörde kann diese Frist aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängern.”

Drei Monate. Und das ist wohlgemerkt vereinfacht. Na ja, ich bin ja mal gespannt, wann es losgehen kann. Wie lange hat’s bei euch gedauert?

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kapomuk Februar 3, 2010 um 18:46

Ich kann nichts über unseren Bau sagen, aber ich habe von Leuten gehört (!), deren Baugenehmigung zum Richtfest eintraf … :-)

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ad Februar 3, 2010 um 18:46

Bei denen galt dann: “Die Baugenehmigung gilt als erteilt, wenn über den Bauantrag nicht innerhalb der nach Satz 2 maßgeblichen Frist entschieden worden ist;”

Oder? :D

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Marc Februar 3, 2010 um 18:46

Hallo,
habe mehrere Erfahrungen und die sind von 2-4 Monaten gewesen. Aber, wie du sicherlich feststellen wirst, gibt es Ausnahmen. Die wünsch’ ich dir natürlich nicht!
Grüße

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